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AGB

§ 1
Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
‍1. Unsere AGB gelten für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten sowie Einbauleistungen, die keine wesentliche Bedeutung für die Konstruktion, den Bestand, die Erhaltung oder die Benutzbarkeit des Gebäudes haben. Sie gelten auch für Leistungen, die als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes einzuordnen sind.

 

2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Bauleistungen vorbehaltlos ausführen.

 

3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

4. Alle Vertragsabreden müssen aus Beweisgründen schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) erfolgen.

‍§ 2
Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlagen
‍1. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten und ggf. Übergabe des Werkes annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.

2. Alle in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen genannten Massen stellen nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den Abrechnungen zugrunde zu legenden endgültigen Massen richten sich nach den tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde.

3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir die Eigentums- und Urheberrechte . Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet worden sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber auzuhändigen. Müssen Genehmigungen von uns eingeholt werden, so erfolgt dies ohne Gewähr für deren Erteilung. Wir sind sodann berechtigt eine entsprechende Vergütung zu berechnen, gleiches gilt für evtl. Förderungen.

‍§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind.

2. Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mit Erhalt einer Mahnung befindet sich der Auftraggeber im Verzug , auch wenn kein weiteres Zahlungsziel genannt wird. Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn nach Fälligkeit und Rechnungszugang binnen 30 Tagen die Forderung ganz oder teilweise nicht bezahlt wurde.

 

3. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann von uns eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.

 

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

 

5. Wir sind berechtigt weitere Arbeiten einzustellen soweit und solange fällige Abschlagszahlungen nicht geleistet werden. Dies gilt nicht, soweit das Einstellen der weiteren Arbeiten zur Unzeit erfolgen oder dadurch erheblicher Schaden entstehen würde. Eventuelle hieraus sich ergebende Verzögerungen gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.

 

6. Berechtigte Einbehalte des Kunden sind nur nach vorheriger Rücksprache und Annerkennung unsererseits geltend. Diese müssen immer im Nutzen-/ Aufwandsverhältnis stehen. Keine berechtigten Einbehaltsgründe sind z.B. Kommunikationsstörungen bezüglich Internetleitungen (obwohl die PV Anlage funktioniert und produziert) oder kleinere Ausbesserungsarbeiten, z.B. kleinere Verputzarbeiten bei Kabeldurchführungen. Bei nicht berechtigten Einbehalten gelten weiterhin unsere Zahlungsbedingungen laut Angebot/ Auftragsbestätigung bzw. unsere AGB´s.

‍§ 4
Leistungszeit
‍1. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart ist, können wir die Leistung verweigern solange die Vorauszahlung nicht geleistet wurde. Eventuelle hieraus sich ergebende Verzögerungen gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.

 

2. Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

 

3. Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gemäß § 2 Nr. 4 erforderlichen Genehmigungen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn und soweit erforderlich, eine kostenlose Bereitstellung eines Strom-, Gas-, Wasseranschlusses gewährleistet ist, sowie eine vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist.

 

4. Sind Schneid-, Schweiß-, Aufbau- und oder Lötarbeiten und dergleichen vorgesehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet uns auf etwaige mit der Arbeit verbundene ihm bekannte Gefahren vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen. Dies können insbesondere sein: Feuergefährlichkeit in Räumen, Lagerung wertvoller Güter in angrenzenden Räumen, feuergefährdete Bau- und sonstige Materialien, Gefahr für Leib oder Leben von Personen.

‍§ 5
Haftung für Mängel
‍1. Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und ggf. Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung verlangen. 

 

2. Für die Verjährung der Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

 

3. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

 

4. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.


‍§ 6
Haftung für Schäden
‍1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder von Personen aus seiner Sphäre, sowie für Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

 

2. Der vorgenannnte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

 

3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Köper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb von zwei Jahren beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Werkes.

 

4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

5. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Schadensfälle ausgeschlossen, die nach Abnahme durch falsche Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Auftraggebers oder Dritter, durch unvermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse, sowie durch normale Abnutzung oder Verschleiß (z.B. von Dichtungen, Kabelbinder, etc.) entstanden sind.

 

6. Systemimmanente geringe Farbabweichungen und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.

 

7. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird auf das Auftragsvolumen beschränkt.


‍§ 7
Eigentumsvorbehalt
‍1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zu vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

 

2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

3. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/Gebäude des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

 

4. Der Auftraggeber räumt uns jetzt schon das Recht ein, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wieder zu demontieren und zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung eine fällige Zahlung nicht oder nur teilweise leistet.

‍§ 8
Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB

§ 9
Form der Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

‍§ 10
Rechtswahl – Gerichtsstand
‍1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

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Wir bieten keine Mieterstrommodelle an. Wir übernehmen keine Haftung bezüglich des Zeitraums des Zählereinbaus/ Zählerwechsels und akzeptieren keine Schadensersatzansprüche für evtl. verlorene oder entgangene Einspeisevergütungen. Der Einbau und die Terminierung des Zählers obliegt allein dem zuständigem Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber. Andere Messkonzepte, insbesondere für Mieterstrommodelle oder Wärmepumpenzähler, sowie Tag- Nacht (HT / NT) Zähler obliegen dem Kunden/ Eigentümer. Falls nach dem Zählereinbau durch den Netzbetreiber Fehler auftreten, hat diese Kosten der Kunde zu tragen und mit dem Netzbetreiber zu klären.

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Wir nehmen keine VOB Aufträge an. Unsere Auftragsbestandteile haben immer Vorrang. Diese werden mit einer Auftragsbestätigung bestätigt und sind somit für beide Parteien gültig.

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Widerrufsbelehrung
 

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Auftrag/ Ihre Bestellung zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren bestellt hat (online oder per Mail/Digital und Briefform).
 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Sunlink Energy GmbH
Moosfeldstr. 4
D-82275 Emmering
E-Mail: hello@sunlinkenergy.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An die Sunlink Energy GmbH, Moosfeldstr. 4, D-82275 Emmering, E-Mail: hello@sunlinkenergy.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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Ausschluss des Widerrufsrechts

Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Damit sind insbesondere Sonderanfertigungen gemeint. Eine Rückerstattung des Kaufpreises für personalisierte Ware ist auch bei einer Rücksendung ausgeschlossen.

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